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Schutz der Quellen hat Grenzen

  • Do, 20. Februar 2014
    Basel

Basler Journalistin muss Identität eines Drogenhändlers, den sie porträtiert hat, preisgeben.

Der Dealer, den einen Basler Journalis...iert hatte, darf nicht anonym bleiben.  | Foto: dpa
Der Dealer, den einen Basler Journalistin porträtiert hatte, darf nicht anonym bleiben. Foto: dpa
LAUSANNE/BASEL (sda). Eine Basler Journalistin muss der Staatsanwaltschaft den Namen eines Cannabis-Dealers preisgeben, über den sie einen Artikel verfasst hat. Laut Bundesgericht kann sie ...

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