Die angehende Regierungskoalition will Schuldenrisiken in Schattenhaushalten parken. Unterläuft das die Grundsätze von Haushaltswahrheit und -klarheit?
Noch findet sich eine Lücke. Bis zum nächsten Jahr dürfen Bundes- und Landespolitiker Schattenhaushalte anlegen. So sehen es die neuen Regeln für die Schuldenbremse vor, die seit Frühjahr 2009 in der Verfassung verankert ist. In Artikel 143 des Grundgesetzes steht: Am 31. Dezember 2010 bestehende ...