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Justiz

"So einen verteidigst Du auch noch?": Wie Pflichtverteidiger arbeiten

Stefan Hupka
  • So, 17. Dezember 2017, 18:57 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Sie verteidigen Mörder und Vergewaltiger – und den Rechtsstaat. Pflichtverteidiger werden oft gefragt, warum sie sich für ihre Mandanten stark machen. Drei Anwälte aus Freiburg sprechen über ihren Beruf – darunter auch die Verteidiger von Hussein K. und Catalin C.

Medienandrang: Sebastian Glathe mit se...hwerstverbrecher sind es nicht.“  | Foto: dpa
Medienandrang: Sebastian Glathe mit seinem Mandanten Hussein K. im Landgericht Freiburg. K. hat gestanden, im Oktober 2016 an der Dreisam Maria L. getötet zu haben. Glathe sagt: „Menschen sind keine Monster, auch Schwerstverbrecher sind es nicht.“ Foto: dpa
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Mord ist Mord. Darauf steht "lebenslang" in Deutschland, zwingend. Es sei denn, man hat einen versierten Strafverteidiger. Dann kann es auch anders kommen. So wie im Juli 2002 am Landgericht Offenburg. Klaus Malek ist heute noch stolz auf das Urteil, das er da erstritten hat. Der Fall hat, kann man sagen, Rechtsgeschichte geschrieben – sein "Haustyrannenfall".
"Die Frau war von ihrem Mann gequält worden bis aufs Blut, eines Abends konnte sie nicht mehr und hat ihn mit dem Küchenmesser erstochen." Klaus Malek
Eine jüngere Frau aus einfachen Verhältnissen, Mutter eines Babys, hatte ihren Ehemann erstochen. Sie tat es vorsätzlich und – das Gericht konnte nicht anders, als das festzustellen – heimtückisch, nämlich als der Mann schlief. Heimtücke ist ein Mordmerkmal nach Paragraph 211 Strafgesetzbuch. Dennoch verließ die Angeklagte ...

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