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Klimapolitik

So will die EU klimaneutral werden

Daniela Weingärtner
  • Mi, 14. Juli 2021, 20:58 Uhr
    Wirtschaft

Es ist ein ehrgeiziges Ziel, das sich die EU-Kommission gesetzt hat: Bis 2050 will die Staatengemeinschaft klimaneutral sein. Wie soll das funktionieren? Fragen und Antworten zum Klimapaket.

Das Aus für den Verbrennungsmotor: Bis...EU keine Treibhausgase mehr ausstoßen.  | Foto: elcovalana (stock.adobe.com)
Das Aus für den Verbrennungsmotor: Bis 2035 sollen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Foto: elcovalana (stock.adobe.com)
Eine gewaltige Kraftanstrengung wird nötig sein, um das große Ziel zu erreichen: Von 2050 an soll einer der mächtigsten Wirtschaftsräume der Erde nur noch so viel des klimaschädigenden Kohlendioxids (CO2) ausstoßen, wie auf natürlichem Wege oder durch neue Technologien wieder eingesammelt werden kann. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß (gemessen an 1990) um 55 Prozent gesenkt werden, weshalb der Slogan "Fit for 55" in Brüssel an jedem EU-Gebäude klebt.

Über das Kleingedruckte werden nach der Sommerpause EU-Parlament und Regierungen streiten. Der Ausgang der Bundestagswahl wird erheblichen Einfluss auf das endgültige Gesetzespaket haben, denn die größte Volkswirtschaft der EU hat im Rat großes Gewicht. Bis alle Gesetze verabschiedet sind, können Jahre vergehen. Nur eins ist jetzt schon sicher: Egal wie groß ein geplanter Sozialfonds für ärmere Haushalte und Staaten ausfällt, egal wie stark Innovation staatlich gefördert wird, und egal ob sich am Ende Marktmechanismen wie der Emissionshandel oder staatliche Steuerungssysteme wie die Energiesteuer durchsetzen: Die Zeche zahlen letztlich die Endverbraucher.

Welche Wirtschaftsbereiche werden erfasst?
Praktisch alle großen Energiefresser und CO2-Quellen bis auf die Landwirtschaft. Die Agrarbetriebe sollen zwar ihre Waldgebiete als natürliche CO2-Senken ausdehnen und so eine zentrale Rolle spielen. Auch gibt es seit 2018 eine Landnutzungsverordnung, die nun verschärft werden soll. Die EU-Kommission setzt in diesem Sektor aber mehr auf Anreize, während sie beim Straßenverkehr, dem Althäuserbestand, der Luftfahrt und dem Schiffsverkehr die Daumenschrauben gleich mehrfach anzieht: Durch verschärfte Grenzwerte, nationale Einsparziele und ein neues Emissionshandelssystem, das nun auch dem Transportbereich und der Gebäudewirtschaft ein Kontingent an Verschmutzungsrechten zuweist. Es wird anteilig auf die Mitgliedsstaaten verteilt und schrittweise verknappt. So steigen die Kosten für den Erwerb der Rechte und damit der Anreiz, Gebäude besser zu isolieren und den Wagenpark zu erneuern.

Wie geht es mit dem Verbrennungsmotor weiter?
Die EU-Kommission hat sich für ein Verkaufsverbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 ausgesprochen. "Die Emissionen im Straßenverkehr sind beständig angestiegen", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dieser Trend müsse nun umgekehrt werden "und zwar auf soziale Art und Weise", sagte sie weiter. Bis 2035 soll die Neuwagenflotte in der EU keine Treibhausgase mehr ausstoßen, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte.

Dies können nach derzeitigem Stand der Technik nur reine Elektroautos leisten. Zugleich soll deshalb der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden. Bis Ende vergangenen Jahres gab es demnach rund 260 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in den 27 EU-Mitgliedstaaten – mehr als zwei Drittel davon allein in den drei Ländern Niederlande, Frankreich und Deutschland. Ziel ist nun, dass es zumindest entlang der wichtigsten Straßen im Abstand von 60 Kilometern Ladepunkte gibt. Insgesamt soll es bis 2050 so rund 16,3 Millionen Ladestationen geben.

Warum bleibt die Landwirtschaft außen vor?
Man kann nur spekulieren, warum der größte EU-subventionierte Sektor, dem knapp zehn Prozent der Treibhausemissionen zugerechnet werden, in der neuen Gesetzgebung nur eine marginale Rolle spielt. Vermutlich schätzt die EU-Kommission hier die Kräfteverhältnisse realistisch ein. Zwei mächtige Mitgliedsstaaten – Deutschland und Frankreich – stellen sich schützend vor diesen Sektor, wie die schwierigen Verhandlungen zur kürzlich abgeschlossenen Agrarreform erneut gezeigt haben. Diese Reform blieb in allen Bereichen, auch beim Klimaschutz, weit hinter den Erwartungen zurück.

Was bringt der neue Mechanismus zum CO2-Grenzausgleich?
Im Prinzip geht es darum, energieintensive Importe in die EU zu verteuern, um die heimische Industrie vor unfairer Konkurrenz zu schützen und Standortverlagerungen zu verhindern. Unternehmen aus Ländern, die sich nicht am Emissionshandel beteiligen oder mit anderen Instrumenten dem Klimawandel gegensteuern, sollen bei der Einfuhr einen Obolus entrichten, der dem Preis der Verschmutzungsrechte pro Tonne CO2 entspricht. Sollten bereits am Produktionsstandort Klimakosten angefallen sein, werden sie gegengerechnet.

Das neue System betrifft die Produktion von Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemitteln, Zement und Elektrizität. Von 2023 bis 2025 dauert die Beobachtungs- und Bewertungsphase, ab 2026 werden die Einfuhrgebühren fällig. Parallel dazu werden innerhalb der EU die freien Verschmutzungsrechte für diese Sektoren schrittweise abgebaut. Das ist wichtig, weil sonst die Welthandelsorganisation Einspruch erheben würde. Kämen etwa die Stahlproduzenten in der EU gratis an ihre Verschmutzungsrechte, die Konkurrenz müsste aber bei der Einfuhr von Stahl bezahlen, würden die Importeure im Wettbewerb benachteiligt.

Was ändert sich bei den Energiekosten?
Die EU-weit geltende Mindeststeuer für Energie wird aktuell nach Volumen berechnet. Das benachteiligt erneuerbare Energieträger, weil ein Liter Diesel einen eineinhalbfach höheren Brennwert hat als die gleiche Menge Bioethanol. Deshalb soll die Berechnungsgrundlage auf Gigajoule umgestellt werden.

Im Schiffs- und Flugverkehr gibt es keine Steuer auf Biosprit. Beim Straßenverkehr soll diese Entscheidung jedem Mitgliedsland überlassen bleiben.

Durch das geplante neue Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr werden die Energiekosten steigen, denn die Verschmutzungsrechte müssen letztlich vom Nutzer über die Heizkosten- oder die Spritrechnung bezahlt werden. Protestbewegungen wie die Gelbwesten in Frankreich sollen durch großzügige soziale Ausgleichstöpfe zufriedengestellt werden.

Was sagen die Kritiker?
Wenig überraschend halten Umweltverbände und grüne Politiker die geplanten Anstrengungen nicht für ausreichend . Industrie, liberale und konservative Politiker hingegen warnen vor zu großen Belastungen und Standortnachteilen für die hier ansässige Produktion. Parteiübergreifend gibt es Vorbehalte gegen den Vorschlag, ein völlig neues Emissionshandelssystem (ETS) für Straßenverkehr und Gebäudewirtschaft einzuführen. Das sei zu kompliziert, dauere zu lange und belaste einseitig die Verbraucher – auch jene, die schon jetzt unter zu hohen Energiekosten leiden. Aus Umweltverbänden verlautet, das neue ETS sei ein Steckenpferd von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrer Heimatpartei CDU. Auch dieses Thema wird also bis nach der Bundestagswahl vertagt werden müssen.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 15. Juli 2021: PDF-Version herunterladen

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