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Soll es neue Regeln für AfD-Beamte im Land geben? Eine Umfrage bei Landtagsabgeordenten

Ob AfD-Mitglieder weiter im öffentlichen Dienst arbeiten können, darüber ist eine Debatte entbrannt. Das sagen südbadische Landtagsabgeordnete.  

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Rechtsstreit: Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und hat dagegen geklagt. Foto: Carsten Koall (dpa)

Es ist ein Vorstoß, der für Irritationen gesorgt hat. Der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling hatte vor einigen Tagen angekündigt, AfD-Mitgliedern generell den Weg in den öffentlichen Dienst verschließen zu wollen. Dabei erweckte er den Eindruck, Parteimitgliedern eine Einstellung in den Staatsdienst pauschal verwehren zu wollen. Wenige Tage später ruderte das Ministerium in Mainz dann zurück und erklärte, dass jeder Fall einzeln geprüft werde. Andere Länder kündigten an, ihre eigenen Regeln überprüfen zu wollen.

In Baden-Württemberg werden Bewerberinnen und Bewerber vor der Berufung in das Beamtenverhältnis einzeln geprüft. Die Behörden seien dazu verpflichtet, heißt es aus dem CDU-geführten Landesinnenministerium. Es dürften keine Umstände vorliegen, die die Verfassungstreue zweifelhaft erscheinen lassen. Vor der Einstellungsentscheidung erfolge eine schriftliche Belehrung. Bewerber müssten eine Erklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterschreiben und darin unter anderem versichern, nicht Mitglied einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Organisation zu sein.

Der Verfassungsschutz kann im Zweifelsfall befragt werden

Eine Besonderheit gilt im Bewerbungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst: Laut Innenministerium ist in der Erklärung zur Verfassungstreue eine Auflistung extremistischer Organisationen enthalten, in der auch die AfD aufgeführt ist. Weiter finde im Bewerbungsverfahren eine zweifache Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt statt – erst nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen, dann nach bestandenem Auswahlverfahren unmittelbar vor der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz erfolge, wenn sich im Einstellungsverfahren Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern ergeben und eine Einstellung konkret beabsichtigt ist. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gebe es nicht.

Die AfD hat gegen ihre Einstufung geklagt

Zuletzt hatten sich die Innenminister bei ihrer Bund-Länder-Konferenz mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen eine Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung auf das Beamtenverhältnis haben würde. Nach einer Klage der AfD verzichtet die Behörde vorerst auf diese Bezeichnung. Im Falle einer richterlichen Bestätigung, so heißt es nun aus Baden-Württemberg, werde man eine gemeinsame Bewertung zu den Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Dienstrecht, auf den Waffenbesitz und auf Sicherheitsüberprüfungen entwickeln.

Auch Patrick Rapp, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Breisgau, weißt auf die derzeit offene Klage der AfD hin. Es gebe die rechtlichen Möglichkeiten, die es dem Land als Arbeitgeber ermöglichen, sofort zu handeln, wenn die Verfassungstreue gebrochen wird, sagt er. "Ich denke, dass wir in Baden-Württemberg hier gut aufgestellt sind, wir dennoch sehr genau beobachten müssen, wie sich auch die rechtliche Grundlage der Verfassungsschutzeinschätzung darstellen wird."

Sollen verbeamtete AfD-Mitglider überprüft werden?

"Staatsangestellte und besonders Staatsbeamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber unserer Verfassung", gibt die Freiburger SPD-Landtagsabgeordnete Gabriele Rolland zu Bedenken. "Ich bin deshalb überzeugt, wer Mitglied in einer Partei ist, die gegen unsere demokratische Grundordnung arbeitet, hat im öffentlichen Dienst nichts verloren." Der Verfassungsschutz habe die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dies müsse Konsequenzen haben. "Auch ich bin deshalb dafür, AfD-Mitglieder künftig nicht mehr in den öffentlichen Dienst aufzunehmen. Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, die ihre staatlichen Behörden vor einer Unterwanderung durch Verfassungsfeinde schützt."

"Nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch können wir keine AfD-Mitglieder mehr in sicherheitsrelevanten Bereichen des öffentlichen Dienstes zulassen", sagt auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Daniela Evers. Dies betreffe Polizei, Justiz, Bundeswehr, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Katastrophenschutz. Die Freiburger Landtagsabgeordnete fordert eine systematische Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten, die bereits im Dienst sind und bei denen eine AfD-Mitgliedschaft bekannt ist.

Politikwissenschaftler Wehner spricht von klassischem Dilemma

Der Politikwissenschaftler Michael Wehner von der Landeszentrale für Politische Bildung in Freiburg ist hingegen skeptisch. Grundsätzlich sei es im Interesse einer Demokratie, dass sich Personen, die in Berufen und Institutionen mit hoheitlichem Charakter arbeiten, zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sagt er. Insofern sei es berechtigt, Bewerber zu fragen, ob sie einer extremistischen Organisation angehören. "Solange aber die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist oder gar verboten ist, halte ich ein solches Vorgehen für problematisch." Es bestehe ein klassisches Dilemma, inwieweit sich eine Demokratie rechtzeitig mit antidemokratischen Mitteln vor Demokratiefeinden schützen dürfe. "Meines Erachtens ist dafür der Zeitpunkt noch nicht gekommen und es sollte die weitere Entwicklung abgewartet werden, um dann darüber zu entscheiden, ob ein solches Vorgehen sinnvoll und zu verantworten ist."

Thomas Hartung, Pressesprecher der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag, spricht hingegen von einem "Machtmissbrauch" und "amtlicher Gesinnungsschnüffelei durch den Staat", die schon einmal krachend gescheitert sei. Ein "Radikalenerlass 2.0" mit Ziel, die AfD weiter zu drangsalieren, sei keinen Deut besser. "Es sollen in der Pfalz nicht Radikale ausgegrenzt werden, sondern die AfD", sagt Hartung.

Schlagworte: Michael Wehner, Thomas Hartung, Daniela Evers
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