Sonntag bleibt Sonntag
Karlsruhe gibt Kirchenklage gegen zu viele verkaufsoffene Sonntage statt
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KARLSRUHE. Am Sonntag geöffnete Läden sind nach Ansicht der Verfassungshüter wie Rasenmähen im Wohnviertel oder Lkw-Kolonnen auf der Autobahn: Sie stören grundsätzlich, entschied das Karlsruher Gericht und erklärte eine Berliner Regelung für unzulässig, die das Shoppen in der Metropole an allen vier Adventssonntagen erlaubt hatte.
Die Richter kippten das Ladenöffnungsgesetz im Land Berlin. Wenn an allen vier Adventssonntagen eingekauft werden kann, verstoße dies gegen den "Mindestschutz" des Sonntags. Karlsruhe ging es dabei nicht um den Schutz der religiösen Adventszeit. Vielmehr monierte das Gericht, ...