Bislang galt: Ohne Trauschein waren Väter machtlos. Sorgerecht für ihre Kinder konnten sie nur bekommen, wenn die Mutter einverstanden war. Das ändert sich jetzt. Droht eine Prozessflut?
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Nichteheliche Mütter verlieren ihre Vetoposition beim Sorgerecht für die Kinder. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es erklärte damit die bisherige Rechtslage für verfassungswidrig, gab seine alte Rechtsprechung auf und folgte dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte. Von sofort an gilt eine Übergangsregelung, die es ...