Sozialquote beschäftigt das Gericht
Härtere Bandagen beim Streit um die Einhaltung der Sozialquote bei einem Mehrfamilienhaus der Baugenossenschaft.
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LAHR. Die Fronten sind festgefahren. Droht das Projekt der Baugenossenschaft, die an der Ludwig-Frank-Straße 24 Wohnungen auf vier Geschossen bauen möchte, an der Sozialquote zu scheitern? Nachdem die Stadt den Bauantrag der Genossenschaft abgelehnt hatte, hat diese eine Freiburger Kanzlei damit beauftragt, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Können Genossenschaften grundsätzlich noch als Investoren auf dem Wohnungsmarkt punkten? Der Versuch, neben einer Klärung dieser Frage auch die komplizierte Gemengelage beim konkreten Vorhaben zu entwirren.
Christoph Wezel, der Geschäftsführer der Baugenossenschaft, die über 700 Wohnungen im Bestand hat und 1200 Mitglieder zählt, zeigt sich einigermaßen zuversichtlich, vor Gericht erfolgreich zu sein. Er hat die Freiburger Kanzlei Dohle & Simon mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung des Bauantrags beauftragt. Mitte vergangener Woche bereits hatte die Genossenschaft das Ablehnungsschreiben der Stadt erhalten. Die hatte ihre Position mit drei Punkten begründet:...