Gerichtsprozess
Staatsanwaltschaft Offenburg erhebt Anklage wegen versuchten Mordes in Lahr
Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhebt Anklage gegen einen 81-Jährigen, der in Lahr versucht haben soll, seine Ehefrau im Schlaf zu töten. Der Mann befindet sich seit Juli in Untersuchungshaft.
Di, 18. Nov 2025, 10:39 Uhr
Lahr
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Ein Mann soll seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Juli dieses Jahres in Lahr angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nun gegen den 81-jährigen deutschen Tatverdächtigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben. Das teilt die Staatsanwaltschaft selbst mit. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli mit der Holzseite eines metallbeschlagenen Fleischklopfers auf den Kopf seiner im Schlafzimmer schlafenden Ehefrau geschlagen zu haben, um diese zu töten. Die daraufhin erwachte Frau wehrte zwei weitere im Verlauf verübte Schläge mit dem Fleischklopfer und mit einem zwischenzeitlich ergriffenen Holzgehstock ab und konnte ihren Mann aus dem Schlafzimmer ausschließen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Die Geschädigte erlitt eine leicht blutende Kopfwunde und befand sich für mehrere Tage in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar
Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die zum Zeitpunkt des ersten Angriffs schlafende Geschädigte sich keines Angriffs versah. Der Angeschuldigte soll aus unbegründeter Eifersucht gehandelt haben. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten wurde ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen.
Das Schwurgericht des Landgerichts hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten, der sich seit seiner nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bis zu lebenslang. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.