Spätabtreibungen bleiben zulässig
Bundesgerichtshof hält neues Abtreibungsrecht nicht für verfassungswidrig / Pfuschende Ärzte müssen Schadenersatz zahlen.
KARLSRUHE. Wenn die Gesundheit der Schwangeren bedroht ist, können Abtreibungen auch noch nach der üblichen Dreimonatsfrist vorgenommen werden. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Das seit 1995 geltende neue Abtreibungsrecht verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen das Grundgesetz.
Im Prozess selbst ging es um die Schadenersatzforderung gegen eine Ärztin. Ein Ehepaar aus Bayern hatte geklagt, nachdem dessen Sohn vor sechs Jahren ohne Arme und mit Beinstummeln auf die Welt ...