Account/Login

Spätabtreibungen bleiben zulässig

Christian Rath
  • Mi, 19. Juni 2002
    Deutschland

     

Bundesgerichtshof hält neues Abtreibungsrecht nicht für verfassungswidrig / Pfuschende Ärzte müssen Schadenersatz zahlen.

KARLSRUHE. Wenn die Gesundheit der Schwangeren bedroht ist, können Abtreibungen auch noch nach der üblichen Dreimonatsfrist vorgenommen werden. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Das seit 1995 geltende neue Abtreibungsrecht verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen das Grundgesetz.

Im Prozess selbst ging es um die Schadenersatzforderung gegen eine Ärztin. Ein Ehepaar aus Bayern hatte geklagt, nachdem dessen Sohn vor sechs Jahren ohne Arme und mit Beinstummeln auf die Welt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel