Mitglieder von Wahlvorständen und Wahlausschüssen im Wahllokal dürften nicht verhüllt sein. Daher sieht die SPD die Gültigkeit der Wahl im März in Gefahr – und fordert eine gesetzliche Grundlage.
Weil Wahlvorstände nicht verhüllt sein dürfen, fürchtet die SPD um die Gültigkeit der Landtagswahl im März. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Die SPD hält die Landtagswahl Mitte März aufgrund der ...