Spürt ein Freiburger Arbeitsrichter die Auswirkungen der Konjunkturflaute?
Lahmende Konjunktur gleich mehr Entlassungen gleich mehr Kündigungsschutzklagen? So einfach ist die Gleichung nicht, erklärt Wolfgang Gundel, Vorsitzender Richter am Freiburger Arbeitsgericht.
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Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt drei Arten von Kündigungen: betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen. Hier werden sie erklärt.
BZ: Herr Gundel, spüren Sie als Arbeitsrichter, dass die Konjunktur lahmt?
Statistisch ist die Zahl der Kündigungsschutzklagen bei uns noch nicht angestiegen. Aber es gibt in jüngerer Zeit einige Großunternehmen in der Region, die mehr Leute entlassen als üblich. Das könnte ein Indiz sein.
BZ: Massenentlassungen in Südbaden?
Nein, das wäre nicht zutreffend. Solche Schlagzeilen wollen die Unternehmen auch vermeiden, um ihren Ruf bei den Fachkräften, die sie weiter anlocken wollen, nicht zu gefährden. Lieber zahlen sie den Gekündigten am Ende eine ordentliche ...