St. Peter will klären, wer bei Badeunfall haftet
Die Entscheidung über ein Verbot, im Hallenbad vom Beckenrand zu springen, wird vertagt. Erst sollen Haftungsfragen geklärt werden.
Die Entscheidung über ein Verbot, im Hallenbad vom Beckenrand zu springen, wird vertagt. Erst sollen Haftungsfragen geklärt werden.
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