Staatsanwalt fordert Strafe zur Bewährung
Missbrauchsprozess.
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MURG/WALDSHUT. Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit Tatort Murg und Umgebung wurden am Montag drei Stunden lang die Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt sah die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Waldshut-Tiengen von 2006 bestätigt und forderte ebenso wie die Nebenklägerin zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem soll er seinem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 1500 Euro an den Weißen Ring.
Der Mann soll 2004 ein zunächst 13- später dann 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Das Urteil sei vom Oberlandesgericht Karlsruhe nicht in der Sache aufgehoben worden, ...