Alkohol
Stadt Lörrach überprüft EInzelhändler bei der Einhaltung des Jugendschutzes
Bei Testkäufen von Alkohol sind in Lörrach wieder einige Einzelhändler negativ aufgefallen. Drei von acht Verkaufsstellen haben hochprozentigen Alkohol an einen 17-Jährigen verkauft.
Fr, 16. Mai 2025, 17:00 Uhr
Lörrach
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Bei gemeinsamen Alkoholtestkäufen von Polizei, Stadt Lörrach und der Villa Schöpflin sei erneut deutlich geworden, dass der Jugendschutz im Einzelhandel weiter gestärkt werden müsse, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Nur etwas mehr als die Hälfte der überprüften Verkaufsstellen in der Lörracher Innenstadt hätten den Verkauf alkoholischer Getränke korrekt gehandhabt.
Ein 17-jähriger Auszubildender versuchte, insgesamt acht Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken sowie Drogeriemärkten durch die Kasse zu bringen. In drei Fällen sei ihm dieser tatsächlich verkauft worden.
Seit 2010 werden in Lörrach regelmäßig Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Beim allerersten Einsatz wurde in sämtlichen getesteten Geschäften Alkohol an Minderjährige abgegeben – ein alarmierendes Ergebnis, das zur Etablierung dieser Tests geführt hatte, heißt es weiter. Ziel sei es, dauerhaft für das Verkaufsverbot an Minderjährige zu sensibilisieren.
Das aktuelle Ergebnis sei ernüchternd: Auch 15 Jahre später würden weiterhin Defizite bestehen. Positiv hervorzuheben sei, dass der Testkäufer in mehreren Geschäften gar nicht erst die Möglichkeit hatte, an hochprozentigen Alkohol zu gelangen – das deute auf wirksame Präventionsmaßnahmen in einzelnen Filialen hin.
Altersprüfung ist Schwachpunkt
Ein häufiger Schwachpunkt zeigt sich bei der Altersüberprüfung: Zwar wird in vielen Fällen der Ausweis verlangt, doch die anschließende Altersberechnung gelingt nicht immer korrekt – nicht zuletzt aufgrund des hohen Zeitdrucks an den Kassen.
Die Villa Schöpflin bietet regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende im Einzelhandel an. In diesen Trainings werden typische Verkaufssituationen durchgespielt, um die Beschäftigten im Umgang mit jugendlichen Kunden zu schulen und für den Jugendschutz zu sensibilisieren. Ein zentrales Prinzip: Immer den Ausweis verlangen – unabhängig von der subjektiven Alterseinschätzung.
Zwar sind einzelne Verkäuferinnen und Verkäufer laut Gesetz direkt verantwortlich, doch auch die Filialleitungen tragen eine entscheidende Verantwortung. Sie müssten ihr Personal entsprechend schulen, klare Anweisungen geben und bei wiederholten Verstößen Konsequenzen ziehen, heißt es. Künftig sollen deshalb auch Filialverantwortliche stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es wiederholt zu Verstößen kommt.
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet klar: Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen grundsätzlich nicht an Minderjährige abgegeben werden. Bier, Wein und Sekt sind nur für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt.