Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat von der Stadt Freiburg gegen SC-Ultras verhängte Aufenthalts- und Betretungsverbote für rechtmäßig erklärt. Für nicht zulässig hielten die Richter die verhängten Meldeauflagen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seiner jetzt bekannt gegebenen Entscheidung damit in weiten Teilen die anderslautender Urteile des Verwaltungsgerichtes Freiburg wieder kassiert. Die Richter dort hatten im Streit zwischen der Stadtverwaltung und Fans der Ultraszene in erster Instanz den jeweiligen Klagen von drei Fans in vollem Umfang oder teilweise ...