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Tragischer Vorfall

Stadtverwaltung fordert Umbau am Unigebäude nach dem Tod von 700 Fledermäusen

Simone Höhl
  • Sa, 26. September 2020, 14:45 Uhr
    Freiburg

Nach dem Tod von fast 700 Fledermäusen in einem Gebäude der Universität hat die Stadt Freiburg jetzt eine Anordnung erlassen. Sie fordert einen Umbau und eine Wiedergutmachung.

Der Vorfall war tragisch: Ende Juli waren im Chemiehochhaus an der Albertstraße Fledermäuse gefunden worden. Die Tiere waren in die Zuluftanlage geraten und konnten gegen den Sog nicht mehr hinausfliegen. Die Uni konnte die Lüftung ihrer Labore wegen des Schutzes vor giftigen Dämpfen und Explosion nicht einfach abstellen. 2350 Zwergfledermäuse saßen fest.

Freiwillige Helfer von der Uni, Fledermausschützer und Profis konnten 1655 lebend bergen, die übrigen nur noch tot. Die Stadt Freiburg erstattete Anzeige wegen großen Umweltschadens. Die winzigen Tiere waren durch ein kaputtes Schutzgitter in die Lüftung des Gebäudes gelangt, das für 40 Millionen Euro saniert wird. Das Gitter war nach einem anderen Vorfall vor 19 Jahren wegen der Tiere angebracht worden. Es wurde sofort repariert.

Provisorischer Schutz bis zum Umbau

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt hat inzwischen alles geprüft und sich Fachberichte zur Fledermausbergung angesehen. Sie verpflichtet das für das Gebäude zuständige Landesamt "Vermögen und Bau", den Ansaugschacht dauerhaft so umzubauen, dass die Fledermäuse nicht mehr in die Lüftung hineinschlüpfen können. Bis dahin muss es einen provisorischen Schutz geben und ein Fledermausexperte die Anlage kontrollieren, erklärt Rathaussprecher Sebastian Wolfrum auf BZ-Anfrage. Wenn der Umbau erfolgt ist, muss mindestens fünf Jahre lang beobachtet werden, dass er auch wirkt.

"Wir setzen das in unserer Pflicht als Eigentümer um." Karl-Heinz Bühler, der Leiter des "Amtes Vermögen und Bau"
Zudem muss das Amt Infoschilder im fraglichen Bereich aufstellen und jemanden benennen, der für das Schutzkonzept und "alle artenschutzrechtlichen Belange rund um das Gebäude" verantwortlich ist. Die Naturschutzbehörden fordern auch, dass der Schaden kompensiert und die streng geschützte Population unterstützt wird. Das Umweltschutzamt empfiehlt "Vermögen und Bau", Gebäude dementsprechend fledermausfreundlich zu gestalten oder mindestens 100 Fledermauskästen anzubringen – oder beides.

Das 1969 erbaute Hochhaus steht unter Denkmalschutz.

"Wir setzen das in unserer Pflicht als Eigentümer um", sagt Karl-Heinz Bühler, der Leiter des "Amtes Vermögen und Bau". Das prüft derzeit, wie umfangreich der Umbau am Ansaugschacht sein wird. Für das Monitoring will Bühler einen externen Fachmann beauftragen. Wie die Kompensation genau aussehen wird, ist noch unklar. Ebenso welchen finanziellen Aufwand die Verpflichtungen bedeuten. Amtsleiter Bühler geht derzeit von einem fünfstelligen Betrag aus.

Ressort: Freiburg

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