Gericht
Statt Kaffee ein paar Weinschorle getrunken

Eine 54 Jahre alte Wehrerin wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 4800 Euro Strafe und fünf Monaten ohne Führerschein verurteilt.
Eine 54 Jahre alte Angeklagte wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt in Wehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 160 Euro (4800 Euro) verurteilt. Zu den bereits verstrichenen fünf Monaten ohne ...