Mietrecht
Stehpinkeln bleibt ungestraft
Kein Schadenersatz für Wohnungsschäden durch "unvermeidbare Kleinstspritzer".
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DÜSSELDORF (dpa). Stehpinkler können aufatmen: Das Düsseldorfer Landgericht will sie nicht zum Sitzen verdonnern. Einen Freifahrschein für besonders sorgloses Urinieren wollten die Richterinnen aber auch nicht ausstellen.
Dieses Verhalten gilt vielen als anrüchig und ist keine Liebeserklärung an etwaiges Reinigungspersonal. In Düsseldorf hatte es ein Stehpinkler sogar mit ...