Steuern sparen mit Kittel und Co
Annika Krempel (dpa)
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Sa, 20. April 2019
Beruf & Karriere
Berufskleidung macht sich bezahlt, wenn sie von der Steuer abgesetzt werden kann / Arztkittel wird anerkannt, schwarzer Anzug aber nur in Ausnahmen.
Ein Koch, eine Schornsteinfegerin und ein Monteur haben etwas gemeinsam: Was sie täglich auf der Arbeit anhaben, lässt sich recht leicht als Berufskleidung einordnen. Die Kosten dafür lassen sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen und verringern damit die Einkommensteuer.
"Unter typischer Berufsbekleidung versteht das Finanzamt Kleidung, die nur im entsprechenden Fachhandel erhältlich ist", erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Die Arbeitskleidung muss entweder typisch für den Beruf sein und eine Schutzfunktion erfüllen oder durch eine Kennzeichnung wie ein Logo oder den ...