Strafe nach der Strafe?

Das Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs zur Sicherungsverwahrung überzeugt nicht  

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Deutschland sollte das Straßburger Urteil zur Sicherungsverwahrung nicht auf sich sitzen lassen. Das forderten am Freitag Politiker von CDU/CSU und SPD. Sie haben Recht. Die Bundesregierung sollte gegen den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in die nächste Instanz gehen, denn die Begründung des Urteils kann nicht überzeugen.

Reinhard M. ist ein notorischer Wiederholungstäter. Kaum war er entlassen, beging er eine neue Straftat. Seit seiner Volljährigkeit verbrachte der heute 52-Jährige nur wenige Wochen ...

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