Strafe wurde verkürzt

Urteil zur Nachverhandlung im Staufener Missbrauchsfall.
In der Nachverhandlung gegen Knut S. im Zusammenhang mit dem "Staufener Missbrauchsfall" hat das Landgericht Freiburg erneut eine Sicherheitsverwahrung abgelehnt und die Gesamtfreiheitsstrafe für den 51-jährigen Berufssoldaten um ein halbes Jahr gesenkt. Die Staatsanwaltschaft kündigt Revision an.
Nach seiner Haftstrafe muss Knut S., einer der Täter im Staufener Missbrauchsfall, weiterhin nicht in Sicherheitsverwahrung, wie die 16. Große Strafkammer des Freiburger Landgerichts mit ihrem Urteil am Montag bestätigte. Der 51-jährige Berufssoldat der Deutsch-Französischen Brigade im elsässischen Illkirch war im Mai 2018 wegen zweifacher Vergewaltigung und zweifachen schweren Missbrauchs eines neun Jahre alten Jungen in Staufen zu acht Jahren Haft ohne Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Diese Freiheitsstrafe ...