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Straßburg billigt Inzestverbot

Christian Rath
  • Fr, 13. April 2012
    Deutschland

     

Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftstrafen für Patrick Stübing, der mit seiner Schwester vier Kinder zeugte.

Die Geschwister Patrick Stübing und  S... seiner Klage gegen das Inzestverbot.   | Foto: dpa
Die Geschwister Patrick Stübing und Susan K. haben vier gemeinsame Kinder (Bild aus dem Jahr 2006). Die beiden sind mittlerweile kein Paar mehr. Stübing scheiterte mit seiner Klage gegen das Inzestverbot. Foto: dpa

STRASSBURG/FREIBURG. Einvernehmlicher Sex zwischen Geschwistern darf bestraft werden. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das deutsche Inzestverbot kann damit bestehen verbleiben. Konkret ging es um den Fall der Geschwister Patrick Stübing und Susan K., der in Deutschland schon viel Wirbel verursachte.

Patrick war drei Jahre alt, als er in ein Kinderheim kam. Später wurde er von einer Pflegefamilie bei Potsdam adoptiert. Deshalb hat er einen anderen Nachnamen als seine Schwester. Als Patrick Stübing 23 ist, zieht er wieder zu seiner leiblichen ...

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