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Streit über die Höhe der Haftung

Wolfgang Mulke
  • Mi, 02. Oktober 2019
    Wirtschaft

Kunden der deutschen Thomas Cook, die gar nicht erst abgeflogen sind, bekommen den Reisepreis wohl nicht voll erstattet.

Bis an den Strand  sind viele Thomas-C... auch auf ihren Kosten sitzen bleiben.  | Foto: Robert Kneschke
Bis an den Strand sind viele Thomas-Cook-Kunden gar nicht erst gekommen – nun könnten sie auch auf ihren Kosten sitzen bleiben. Foto: Robert Kneschke

BERLIN. Viele Thomas-Cook-Kunden sind gar nicht erst in ihren Urlaub gestartet. Sie trifft die Insolvenz nun doppelt: Sie haben die Reise ganz oder teilweise bezahlt – und werden aller Voraussicht nach zumindest auf einem Teil ihrer Kosten sitzenbleiben. Denn die Zurich-Versicherung haftet nur für 110 Millionen Euro. Diese Summe wird nach Angaben der Versicherung aber nicht reichen. Das Bundesjustizministerium ist anderer Meinung.

Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt. Eigentlich soll der Sicherungsschein, den es für jede Pauschalreise gibt, Kunden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Fluggesellschaft vor finanziellen Schäden schützen. Diese 2017 letztmals geänderte Regelung hat aber einen Haken: die ...

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