Keine Annäherung gab es im Zivilstreit vor dem Offenburger Landgericht um eine vermeintlich unzulässige Abschalteinrichtung bei einem Diesel-Reisemobil. Nun muss das Gericht entscheiden.
Der Fall ist juristisch komplex und technisch kompliziert: Ohne weitere Annäherung ist am Montag vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts über die Schadenersatzklage eines Mercedes-Käufers gegen die Daimler AG verhandelt worden. Einmal mehr ging es um eine vermutete unzulässige Abschalteinrichtung in einem ...