"Schüsse waren gerechtfertigt"
Ermittlungen gegen Polizisten nach Tod eines Mannes eingestellt.
FREIBURG (fs). Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den Bewohner einer Betreuungseinrichtung am 4. Mai in Emmendingen eingestellt. Der Einsatz der Schusswaffen war aus Sicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt und nach dem Polizeigesetz gedeckt, die Polizeibeamten treffe keine Schuld an dem Tod des Patienten. Ein Hinterbliebener will gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Am Abend des 4. Mai war die Polizei vom Mitarbeiter der Rehaeinrichtung zu Hilfe gerufen worden, weil es in der Betreuungseinrichtung Probleme mit einem der Bewohner gebe. Beim ...