Schlüpfriger Fall
Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig
Tantra-Massagen sind nach Auffassung des Gerichts mehr als nur ganzheitliches Sinnerlebnis. Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Sexsteuer fällig.
Wenke Böhm & dpa
Do, 7. Nov 2013, 12:24 Uhr
Südwest
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