Baden-Württemberg
Teil-Lockdown tritt in Kraft: Was ist noch erlaubt, was nicht?

Bandproben und Blasmusik, Besuche in Kosmetikstudios, Schwimmbädern und Tanzschulen – oder auch Wellnesswochenenden und Krabbelgruppen: All das muss warten. Von Montag an ist das Land im Teil-Lockdown. Ein Überblick.
Die baden-württembergische Landesregierung hat am Sonntag Verschärfungen der Corona-Verordnung verkündet. Sie treten am Montag in Kraft und gelten bis Ende November, wie die Regierung auf ihrer Webseite bekanntgab. Sie bringen weitere Einschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens mit sich. Ein Überblick.
Einrichtungen und Aktivitäten
Im Kern bestehen die Verschärfungen aus einer Liste, die sich seit Sonntag auf der Webseite des Landes findet. Teil eins ist überschrieben: "Geschlossene Einrichtungen & nicht mögliche Aktivitäten". Von "Ateliers (Publikumsverkehr)" über "Bandproben und Blasmusik" und "Kosmetische Fußpflegeeinrichtungen" bis zu "Spielbanken und -hallen sowie Wetteinrichtungen aller Art" sind 34 Einrichtungen und Aktivitäten aufgelistet, die in den kommenden vier Wochen untersagt ...
Einrichtungen und Aktivitäten
Im Kern bestehen die Verschärfungen aus einer Liste, die sich seit Sonntag auf der Webseite des Landes findet. Teil eins ist überschrieben: "Geschlossene Einrichtungen & nicht mögliche Aktivitäten". Von "Ateliers (Publikumsverkehr)" über "Bandproben und Blasmusik" und "Kosmetische Fußpflegeeinrichtungen" bis zu "Spielbanken und -hallen sowie Wetteinrichtungen aller Art" sind 34 Einrichtungen und Aktivitäten aufgelistet, die in den kommenden vier Wochen untersagt ...