Teure Mahnung aus Straßburg
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügt Deutschland für die Verschärfungen der Sicherungsverwahrung.
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STRASSBURG. Gleich viermal wurde Deutschland gestern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Stets ging es dabei um die deutschen Gesetze zur Sicherungsverwahrung.
Sicherungsverwahrung heißt, dass ein Täter auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in Haft bleibt – solange er noch gefährlich ist. Die Gesetze wurden in den letzten Jahren mehrfach verschärft.So galt früher eine zehnjährige Obergrenze für die ...