Gericht

Tod am Storchenplatz - Staatsanwalt fordert mehr als 11 Jahre Haft

Für den Tod einer 38-jährigen Wehrerin soll der Angeklagte elf Jahre und acht Monate ins Gefängnis, so die Forderung von Staatsanwältin Iris Janke in ihrem Plädoyer.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Am kommenden Montag wird im Wehrer Prozess das Urteil gesprochen.  | Foto: ddp
Am kommenden Montag wird im Wehrer Prozess das Urteil gesprochen. Foto: ddp

WEHR. Verteidiger Urs Gronenberg hingegen hält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen. Die beiden Anwälte der Kinder der Getöteten forderten Lebenslänglich für den Angeklagten.

Janke sieht als Tatmotiv das "große emotionale Engagement" des Angeklagten für die Beziehung mit dem Opfer. Einige der Abläufe am Tattag hätten sich zwar nicht klären lassen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel