Die Schwurgerichtskammer hat im Fall der 33-Jährigen, die tot im Rhein gefunden worden war, die Freilassung des Verdächtigen angeordnet. Dagegen legt die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft sieht weiterhin einen dringenden Verdacht, dass der von ihr Beschuldigte für den Tod der Frau verantwortlich ist – und hat gegen den Beschluss der Schwurgerichtskammer am Landgericht Freiburg, gegen einen 30-Jährigen ein Verfahren wegen Totschlags nicht zu ...