Schwurgericht: Es war kein versuchter Totschlag, sondern eine gefährliche Körperverletzung / Der Verurteilte will stationäre Drogen- und Sozialtherapie antreten.
KENZINGEN/FREIBURG. Einen versuchten Totschlag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg einem 23-Jährigen aus Kenzingen nicht nachweisen können. Sie hat seine Tat, bei der er im Juli 2011 im Park von Kenzingen grundlos einen 70-jährigen Mann zu Boden geschlagen und ihn drei Mal gegen den Kopf getreten ...