Tritte im Bürgerpark mit knapp drei Jahren Haft geahndet

Schwurgericht: Es war kein versuchter Totschlag, sondern eine gefährliche Körperverletzung / Der Verurteilte will stationäre Drogen- und Sozialtherapie antreten.  

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Der Bürgerpark Altes Grün  | Foto: Schöler
Der Bürgerpark Altes Grün Foto: Schöler
KENZINGEN/FREIBURG. Einen versuchten Totschlag hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg einem 23-Jährigen aus Kenzingen nicht nachweisen können. Sie hat seine Tat, bei der er im Juli 2011 im Park von Kenzingen grundlos einen 70-jährigen Mann zu Boden geschlagen und ihn drei Mal gegen den Kopf getreten ...

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