Tritte und Schläge sind ausgeräumt
Angeklagter wird nur für zwei Fahrten ohne Fahrerlaubnis belangt.
. Der Vorwurf der Körperverletzung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stand in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht St. Blasien im Raum. Der Angeklagte räumte ein, ohne Führerschein gefahren zu sein, stritt den Vorwurf der Körperverletzung dagegen ab. Richterin Susanne Lämmlin-Daun verurteilte ihn wegen der eingeräumten Taten zu einer Geldstrafe, das Verfahren wegen Körperverletzung wurde abgetrennt und eingestellt.
Der Angeklagte war im Wege des Strafbefehls wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt worden. Den Vorwurf des Fahrens ohne ...