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Trunkenheit schützt Schläger nicht vor Strafe

Sandra Grüning

Von

Di, 24. Oktober 2006

Freiburg

Gericht verurteilt 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung / Eifersuchts-Blackout in der Disko.

Er könne sich an nichts mehr erinnern, denn er sei viel zu alkoholisiert gewesen. Das jedoch konnte den Angeklagten vor einem harten Richterspruch nicht bewahren. Zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einem Schmerzensgeld von 750 ...

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