Datenschutz Tübingen darf keine Liste auffälliger Asylbewerber führen Monatelang lagen Landesdatenschützer Brink und Tübingens Oberbürgermeister Palmer über Kreuz. Grund war die besondere Erfassung auffälliger Migranten durch die Stadtverwaltung. dpa Mo, 5. Okt 2020, 16:58 Uhr Südwest Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Boris Palmer: „Der Datenschutz verlangt von uns, dass die rechte Hand nicht wissen darf, was die linke tut.“ Foto: Tom Weller (dpa) Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen verboten, polizeiliche Daten über straffällige Migranten in ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Tübingen darf keine Liste auffälliger Asylbewerber führen (veröffentlicht am Mo, 5. Okt 2020, 16:58 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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