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Verstoß gegen Bundesrecht

Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben

Christian Rath
  • Mi, 13. April 2022, 18:55 Uhr
    Südwest

     

BZ-Plus Für Einwegbecher, -teller und –verpackungen hat Tübingen eine Steuer erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat sie für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die örtliche McDonald’s-Filiale.

Eine Tübinger  McDonald’s-Filial...im VGH in Mannheim Klage eingereicht.   | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Eine Tübinger McDonald’s-Filiale hatte beim VGH in Mannheim Klage eingereicht. Foto: Uwe Anspach (dpa)
Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt gegen Bundesrecht. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim das bundesweite Pilotprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) gestoppt. Der VGH legte zwei Wochen nach dem Urteil nun die Begründung vor.
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