Übergriffe im Hinterzimmer

BZ-Plus 52-Jähriger wird wegen sexueller Belästigung verurteilt / Strafe des Richters fällt höher als von der Staatsanwaltschaft beantragt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAHR. Das Amtsgericht Lahr hat einen 52-Jährigen wegen sexueller Belästigung verklagt. Der Angeklagte habe eine Kundin mehrere Male an Oberschenkel, Arm sowie am Hintern berührt. Sein Verteidiger stritt ab, dass es sich um sexuelle Belästigung handle, viel mehr sei es ein Flirt gewesen. Richter Tim Richter entschied dagegen und verhängte eine Strafe, die höher war als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Die Geschädigte habe im November vergangenen Jahres das Geschäft, in dem der Angeklagte arbeitet, betreten, um ihr Handy reparieren zu lassen – das Internet funktionierte nicht. Sie musste es zweimal verlassen, um ihre Kinder abzuholen beziehungsweise nach Hause zu bringen, da der Vorgang sehr lange gedauert habe, sagte die Geschädigte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel