Ufer darf befestigt bleiben

Rat entscheidet zugunsten zweier Grundstückseigentümer, die ihren Biotopteich schützen wollen.  

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Diese Uferbefestigung darf bleiben – wenn die Grundstückseigentümer die Haftpflicht für eventuelle Schäden übernehmen. Foto: Ulrike Spiegelhalter

BERNAU. Schon länger bestehen Meinungsverschiedenheiten wegen einer Uferbefestigung am Sägenbächle im Ortsteil Gass, die von Grundstücksbesitzern auf ihrem Gelände angebracht wurde. Die Grenze zu den benachbarten Waldgrundstücken verläuft in der Mitte des Bachs. In der letzten Gemeinderatsitzung sollte nun nach weiterer Beratung und nach Absprache mit dem Landratsamt eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde gefasst werden. Diese fiel zustimmend aus.

Bürgermeister Rolf Schmidt erläuterte noch einmal die prekäre Situation. Auf dem Gelände der besagten Grundstücksbesitzer befindet sich ein Teich, in dessen ...

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