Kommentar
Umwelthilfe-Methoden sind erlaubt, aber fragwürdig
Der Bundesgerichtshof hat die Abmahnpraxis der Deutsche Umwelthilfe für rechtens erklärt. Insofern ist das ein juristischer Erfolg. Doch die Kritik daran wird nicht abebben.
Do, 4. Jul 2019, 20:04 Uhr
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