UMZUG: Auf eigenen Füßen
Berufsausbildungshilfe kann helfen.
Dagegen wird BAB nicht gewährt, wenn es um eine schulische Ausbildung geht – wenn also jemand zum Beispiel Physiotherapeut wird – oder wenn jemand bereits eine erste Berufsausbildung absolviert hat , die eine vorgeschriebene Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren hatte.
Auszubildende sollten den Antrag früh stellen, am besten vor Beginn der Ausbildung – persönlich, telefonisch oder online. Der Zuschuss wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wie hoch er ausfällt, ist abhängig von der Art der Unterbringung. Das Einkommen des Azubis wird dabei voll angerechnet. Das Einkommen der Eltern sowie eines Ehe- oder Lebenspartners spielt nur eine Rolle, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Info: Ob jemand Anspruch auf den Zuschuss hat und wie hoch dieser voraussichtlich ausfällt, können Interessierte mit Hilfe des BAB-Rechners unter http://www.babrechner.arbeitsagentur.de ermitteln.
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