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Umzug: Neues Meldegesetz betrifft Mieter und Vermieter

Seit dem 1. November 2015 gilt ein bundesweit einheitliches Meldegesetz. Das hat Folgen für Mieter und Vermieter.  

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Wer sich nicht binnen zweier Wochen be...iert eine Strafe von bis zu 1000 Euro.  | Foto: Jens Büttner
Wer sich nicht binnen zweier Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000 Euro. Foto: Jens Büttner
Bis jetzt war es so, dass jeder Mieter, der umzieht, dies einfach bei der zuständigen Meldebehörde anzeigen muss. Zukünftig ...

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