Ungeklärt: Wer wann wen schlug

20-Jähriger wird vom Amtsgericht verurteilt.  

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Recht zu sprechen ist nicht immer einfach.   | Foto: André Hönig
Recht zu sprechen ist nicht immer einfach. Foto: André Hönig

WEHR/BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 20-jährigen Auszubildenden wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es ging um eine Schlägerei vor der Wehrer Stadthalle.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Müller hatte es nicht einfach. Es galt, eine körperbetonte Begegnung vom September 2012 vor der Stadthalle aufzuklären. Wie oft bei Schlägereien in den frühen ...

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