Ungewöhnlich turbulente Beziehung

Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  

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KENZINGEN. Eine turbulente Beziehung, die mit Schlägen endete, landete vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung zu vier Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe verurteilt, die für zwei Jahre zu Bewährung ausgesetzt wurde. Er hat im Übrigen die Kosten des Verfahrens zu tragen und 3160 Euro sowie die Zinsen an seine ehemalige Freundin zu zahlen.

14 Zeugen wurden gehört. Soweit sie aus dem Freundeskreis des Angeklagten und der Nebenklägerin stammten, bestätigten sie eine ungewöhnlich turbulente Beziehung. Zur Tat selbst aber konnten sie nichts sagen. Da waren die beiden allein, und sie erzählten vor Gericht zwei ...

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