Amtsgericht
Unternehmer hantiert mit falschen Zahlen – hohe Geldstrafe
220 Tagessätze zu je 100 Euro: Zu dieser saftigen Geldstrafe hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen Unternehmer verurteilt – wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Mo, 16. Jul 2012, 19:07 Uhr
Bad Säckingen
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