Beim Hanf-Handel über Grenzen hinweg kommt es auf Promillewerte an. Deswegen ist ein Schweizer Paar in Waldshut verurteilt worden. Es hatte Produkte mit zu hohen THC-Werten verschickt.
Wer Hanfprodukte verkaufen will, sollte genau die von Land zu Land unterschiedlichen Vorschriften beachten. Diese Erkenntnis müsste nun auch ein Ehepaar aus der Schweiz gewonnen haben. Die beiden wurden vom Amtsgericht Waldshut zu Geldstrafen verurteilt, weil sie Erzeugnisse mit illegalen Substanzen in Deutschland lagerten und auch von hier aus ein Päckchen nach Österreich verschickten.
Der 47-jährige Schweizer und ...