Account/Login

Unverbindliche Grenzwerte

Wulf Rüskamp
  • Mi, 17. Oktober 2018
    Südwest

BZ-Plus Beim Lärmschutz dürfen Kommunen weitreichendere Entscheidungen treffen als Straßenbaubehörden.

FREIBURG. Viele Kommunalpolitiker wollen das Problem des Verkehrslärms angehen. Doch oft werden sie von den staatlichen Behörden ausgebremst – weil angeblich die Grenzwerte der den Anwohnern zumutbaren Lärmbelastung nicht überschritten sind. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat jetzt in einem grundsätzlichen Urteil die Macht der Kommunalpolitiker in dieser Frage ausgeweitet.

Das Landesverkehrsministerium, dem die staatlichen Straßenverkehrsbehörden unterstellt sind, macht gute Miene zum Spiel: "Ich appelliere an die Gemeinden, das nun gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen", erklärte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel