Unverbindliche Grenzwerte
Beim Lärmschutz dürfen Kommunen weitreichendere Entscheidungen treffen als Straßenbaubehörden.
FREIBURG. Viele Kommunalpolitiker wollen das Problem des Verkehrslärms angehen. Doch oft werden sie von den staatlichen Behörden ausgebremst – weil angeblich die Grenzwerte der den Anwohnern zumutbaren Lärmbelastung nicht überschritten sind. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat jetzt in einem grundsätzlichen Urteil die Macht der Kommunalpolitiker in dieser Frage ausgeweitet.
Das Landesverkehrsministerium, dem die staatlichen Straßenverkehrsbehörden unterstellt sind, macht gute Miene zum Spiel: "Ich appelliere an die Gemeinden, das nun gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen", erklärte ...