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Urteil bestätigt Satzung

  • Mi, 27. November 2013
    Badenweiler

     

Die Fremdenverkehrssatzung der Gemeinde Badenweiler ist rechtens, Berufung ausgeschlossen.

Zur touristischen Infrastruktur Badenweilers gehört auch der Schlossplatz.   | Foto: Sigrid Umiger
Zur touristischen Infrastruktur Badenweilers gehört auch der Schlossplatz. Foto: Sigrid Umiger

BADENWEILER. Jetzt ist es amtlich: Die neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Badenweiler ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg durch sein Urteil vom 19. November 2013 bestätigt. Die Neukalkulation darf von der Gemeinde Badenweiler rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgen. Für die Kläger wurde eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.

Über das Gerichtsurteil informierte Bürgermeister Karl-Eugen Engler in der Gemeinderatssitzung am Montag. Damit kann die neue Fremdenverkehrsatzung jetzt erhoben werden. Vorangegangen war, dass das ...

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