BGH
Urteil gegen Ex-Terroristin Becker ist rechtskräftig
Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit.
dpa-avis
Mi, 20. Nov 2013, 11:56 Uhr
Südwest
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