Urteil gegen Schweizer, der nach Deutschland umzog – samt Sturmgewehr
Ein Schweizer Soldat hat beim Umzug nach Deutschland sein Sturmgewehr mit nach Südbaden gebracht. Ein Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz – mit Folgen.
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Ein 32 Jahre alter Schweizer, Reservegefreiter der eidgenössischen Armee, ist am Donnerstag vom Amtsgericht Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt worden. Er war mit seiner Freundin im südbadischen Müllheim zusammengezogen – und hatte sein Armeegewehr mitgenommen. Zu einer Militärübung hat er es wieder in die Schweiz aus- und anschließend ...